Allgemeine Geschäftsbedinungen der IMU Institut GmbH
1. Beauftragung und Leistungserbringung
Die von der IMU Institut GmbH zu erbringende Leistung und ihre Verwendung werden im Angebot bzw. Vertrag verein-bart. Eine darüber hinausgehende kommerzielle Nutzung durch die Auftraggeber bedarf einer schriftlichen Zustimmung der IMU Institut GmbH.
2. Bearbeitungsfristen, vorzeitiges Vertragsende und Teilleistungen
Die in Angeboten sowie Verträgen zugesagten Fristen sind von Seiten der IMU Institut GmbH bindend. Voraussetzung dafür sind jedoch die rechtzeitige schriftliche Angebots-/Vertragsbestätigung sowie gegebenenfalls die fristgerechte Überlassung von Unterlagen und Informationen durch die Auftraggeber. Ansonsten verschiebt sich der Termin zur Fer-tigstellung des Auftrags. Bei einer Verschiebung um mehr als drei Monate ist die IMU Institut GmbH berechtigt, entste-henden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
Kündigt der Auftraggeber vorzeitig aus Gründen, die er zu vertreten hat, kann die IMU Institut GmbH das vereinbarte Honorar geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind anzurechnen. Kündigt die IMU Institut GmbH, schuldet der Auf-traggeber die anteilige Vergütung.
Bei Seminaren, die die IMU Institut GmbH im eigenen Namen durchführt, entstehen bei der Absage von Seminaren bzw. der Seminarteilnahme bis vier Wochen vor Seminarbeginn keine Kosten. Bei einer Absage zwischen 28 bis 6 Tage vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr bzw. des Honorars als Stornogebühr in Rechnung gestellt, bei noch kurzfristigeren Absagen werden 100 % in Rechnung gestellt. Entstehen der IMU Institut GmbH wegen Nichtteilnahme bzw. Absage von Seminaren Kosten, z. B. für Übernachtungen oder Verpflegung, so sind diese ebenfalls vom Auftrag-geber zu erstatten. Die IMU Institut GmbH behält sich vor, Seminare bis 14 Tage vor Beginn von sich aus abzusagen. In diesem Fall werden keine Stornogebühren in Rechnung gestellt.
Die IMU Institut GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn die dem Auftraggeber übermittelten Zwischenergebnisse für diesen verwendbar sind und die Teilleistungen nicht dem Auftragszweck widersprechen.
3. Rechnungsstellung
Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen, ausgewiesen werden Netto-beträge zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. In der Regel wird die erbrachte Leistung von der IMU Institut GmbH monatlich in Rechnung gestellt, andere Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten können vereinbart wer-den. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderung behalten wir uns Eigentumsrechte an den von uns erbrachten Leistungen vor.
4. Datenschutz und Haftung
Sofern den Beschäftigten der IMU Institut GmbH im Rahmen ihrer Tätigkeit vertrauliche Daten und Informationen zuge-hen, werden diese auch vertraulich behandelt (eingeschränkte Zugänglichkeit und gesicherte Aufbewahrung von Unter-lagen, Kopien und Datenträgern). Für Nachfragen bzw. Folgeaufträge werden Unterlagen 18 Monate lang aufbewahrt, bevor sie sorgfältig vernichtet werden. Die Weitergabe von Daten an Dritte ist ausgeschlossen, das gilt auch für Adress-daten unserer Kundinnen und Kunden.
Eine Haftung der IMU Institut GmbH oder seiner Beauftragten für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die aus ihrer Tätigkeit erfolgen, ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Stuttgart den 1.3.2010
Die Geschäftsführer
| Dr. Martin Schwarz-Kocher | Heinz Pfäfflin | Dr. Hermann Biehler |