Beratung
Ziele der Beratung sind die Erhaltung von Arbeitsplätzen, ihre menschengerechte Gestaltung sowie die Sicherung und Erweiterung der Rechte der Beschäftigten. Zum Beispiel bewerten wir – ausgehend von der Analyse der betrieblichen Situation und der Gesamtstrategie des Unternehmens – mögliche Auswirkungen von Restrukturierungskonzepten auf die Beschäftigten. Unsere Berater/innen kennen die betriebliche Praxis aus ihrer Tätigkeit für betriebliche Interessenvertretungen und z.T. als langjährige Mitglieder in Betriebsratsgremien und Aufsichtsräten.
Betriebsräte können Sachverständige ihrer Wahl gemäß Betriebsverfassungsgesetz (§ 80 Abs. 3 und § 111 BetrVG) zur Unterstützung ihrer Arbeit hinzuziehen.
Schwerpunkte der betrieblichen Beratungen:
- Beschäftigungs- und Standortsicherung, Unternehmensrestrukturierung
- arbeitsorientierte Strategieentwicklung und Bewertung betriebswirtschaftlicher Rahmenbedingungen
- Technikeinsatz und EDV (z.B. SAP)
- Arbeitsorganisation und Gruppenarbeit
- Qualifizierung und Personalentwicklung