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Beratung

Ziele der Beratung sind die Erhaltung von Arbeitsplätzen, ihre menschengerechte Gestaltung sowie die Sicherung und Erweiterung der Rechte der Beschäftigten. Zum Beispiel bewerten wir – ausgehend von der Analyse der betrieblichen Situation und der Gesamtstrategie des Unternehmens – mögliche Auswirkungen von Restrukturierungskonzepten auf die Beschäftigten. Unsere Berater/innen kennen die betriebliche Praxis aus ihrer Tätigkeit für betriebliche Interessenvertretungen und z.T. als langjährige Mitglieder in Betriebsratsgremien und Aufsichtsräten.

Betriebsräte können Sachverständige ihrer Wahl gemäß Betriebsverfassungsgesetz (§ 80 Abs. 3 und § 111 BetrVG) zur Unterstützung ihrer Arbeit hinzuziehen.

Schwerpunkte der betrieblichen Beratungen:

  • Beschäftigungs- und Standortsicherung, Unternehmensrestrukturierung
  • arbeitsorientierte Strategieentwicklung und Bewertung betriebswirtschaftlicher Rahmenbedingungen
  • Technikeinsatz und EDV (z.B. SAP)
  • Arbeitsorganisation und Gruppenarbeit
  • Qualifizierung und Personalentwicklung
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