Beratung
Ziele der Beratung ist der Erhalt von Arbeitsplätzen, ihre menschengerechte Gestaltung sowie die Sicherung und Erweiterung der Rechte der Beschäftigten. Zum Beispiel bewerten wir – ausgehend von der Analyse der betrieblichen Situation und der Gesamtstrategie des Unternehmens – mögliche Auswirkungen von Restrukturierungskonzepten auf die Beschäftigten. Unsere Berater/innen kennen die betriebliche Praxis aus ihrer Tätigkeit für betriebliche Interessenvertretungen und zum Teil als langjährige Mitglieder in Betriebsratsgremien und Aufsichtsräten.
Betriebsräte können Sachverständige ihrer Wahl gemäß Betriebsverfassungsgesetz (§ 80 Abs. 3 und § 111 BetrVG) zur Unterstützung ihrer Arbeit hinzuziehen.
Schwerpunkte bei betrieblichen Beratungen:
- Beschäftigungs- und Standortsicherung, Unternehmensrestrukturierung
- arbeitsorientierte Strategieentwicklung und Bewertung betriebswirtschaftlicher Rahmenbedingungen
- Technikeinsatz und EDV (z.B. SAP)
- Arbeitsorganisation und Gruppenarbeit
- Qualifizierung und Personalentwicklung
Insbesondere bei Beratungen zur Gruppenarbeit und Personalentwicklung gibt es Kooperationen, zum Beispiel mit ‚ffw - Gesellschaft für Organisations- und Personalentwicklung’ (Web: www.ffw-nuernberg.de).