Beratung
Beratung in zwei Arbeitsfeldern:
- Sachverständigentätigkeit und Beratung in betrieblichen Angelegenheiten für Betriebsräte und Personalräte
- Beratung für Organisationen, Gewerkschaften, Kommunen und andere regionale Akteure in den Bereichen Wirtschaft und Stadt-/Regionalentwicklung.
Arbeitsfeld 1: Beratung von Betriebsräten:
Ziele der Beratung sind die Erhaltung von Arbeitsplätzen, ihre menschengerechte Gestaltung sowie die Sicherung und Erweiterung der Rechte der Beschäftigten. Zum Beispiel bewerten wir – ausgehend von der Analyse der betrieblichen Situation und der Gesamtstrategie des Unternehmens – mögliche Auswirkungen von Restrukturierungskonzepten auf die Beschäftigten. Unsere Berater/innen kennen die betriebliche Praxis aus ihrer Tätigkeit für betriebliche Interessenvertretungen und z.T. als langjährige Mitglieder in Betriebsratsgremien und Aufsichtsräten.
Betriebsräte können Sachverständige ihrer Wahl gemäß Betriebsverfassungsgesetz (§ 80 Abs 3 und § 111) zur Unterstützung ihrer Arbeit hinzuziehen.
Schwerpunkte bei betrieblichen Beratungen:
- Beschäftigungs- und Standortsicherung, Unternehmensrestrukturierung
- arbeitsorientierte Strategieentwicklung und Bewertung betriebswirtschaftlicher Rahmenbedingungen
- Arbeitsorganisation und Gruppenarbeit
- Technikeinsatz und EDV (z.B. SAP)
- Qualifizierung und Personalentwicklung
- Demographischer Wandel im Betrieb