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Ein Ass im Ärmel

Gleichstellung ist immer Thema – nicht nur am internationalen Frauentag! (AiB-Artikel)

Die Gleichstellung im Betrieb ist ein eindeutiger Handlungsauftrag für Betriebsräte und Arbeitgeber, das gibt § 75 des Betriebsverfassungsgesetzes vor. Trotzdem gibt es in den Betrieben immer wieder konkrete Benachteiligung und Diskriminierung. Jeder Hinweis darauf ist ein Zeichen für schlechte Führung! Dabei bietet nicht zuletzt der § 85 BtrVG zum Umgang mit Beschwerden von Beschäftigten konkrete Handlungsmöglichkeiten bis hin zur Einigungsstelle.

Der Einsatz lohnt sich! Wie es geht, beschreiben Sylvia Stieler und Christian Goldschmidt im Artikel „Ein Ass im Ärmel“ in der März-Ausgabe von Arbeitsrecht im Betrieb.