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New Work: Beteiligungsorientiert gestalten

IMU-Aufsatz in der Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb

In der Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb, Heft 2/2022 erschien ein Aufsatz von Bettina Seibold und Walter Mugler: Beteiligungsorientiert gestalten. Dieser AiB-Beitrag baut auf den Aufsatz Neue Arbeitswelten, neue Chancen?! auf.

New Work verspricht wunderbar neue Arbeitswelten mit Freiheiten und Selbstbestimmung für die Beschäftigten. Damit aus New Work auch in der Praxis Gute Arbeit wird, müssen die Veränderungen beteiligungsorientiert gestaltet werden.

Darum geht es beim Aufsatz Beteiligungsorientiert gestalten:

1. New Work ist ein Sammelbegriff für teilweise sehr unterschiedliche Veränderungen der Arbeitsorganisation.

2. Betriebsräte können Beschäftigteninteressen mit zukunftsorientierten Arbeitsformen verbinden.

3. Dazu müssen Betriebsratsgremien prozess- und beteiligungsorientiert vorgehen.

New Work, Next Work, New Normal, New Working Model, Officehome, Hybrid Work, Working Cafés, Coworking Space, Arbeit an Stränden mit Internetverbindung – die Liste ließe sich beliebig lange fortsetzen. Hinter diesen Begriffen, die derzeit in Unternehmen und Beratungsliteratur geradezu inflationär verbreitet sind, verbergen sich teilweise weitreichende und sehr unterschiedliche Veränderungen der Arbeitsorganisation wie etwa agile Arbeit, Schwarmorganisation, Scrum, mobile Telearbeit, Homeoffice, Desk Sharing oder digitale Kommunikations- und Kollaborationstools. Das Versprechen dahinter: mehr Flexibilität für Unternehmen und Beschäftigte.

Häufig wird jedoch verschwiegen, dass sich die positiven Aspekte wie mehr Flexibilität und Eigenverantwortung für Beschäftigte nicht von selbst einstellen und von vielen Voraussetzungen abhängen. Der Sammelbegriff New Work umfasst momentan unterschiedliche Entwicklungen im Zuge der Transformation von Arbeit, die teilweise wenig bis gar nichts mehr mit dem ursprünglichen Verständnis von Frithjof Bergmann zu tun haben, der als Urheber des Begriffs gilt.

Damit die neuen Konzepte nicht zu Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen führen und im Idealfall zu New Work im Bergmannschen Sinne werden, müssen sich Betriebsräte gestaltend in den Einführungs- und Umsetzungsprozess einmischen.

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