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Michael Gill

Die Energiekrise – Impulsgeber für die Betriebsratsarbeit?

Fakt ist: Der Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko – die Verantwortung für die Stabilisierung der Ertragslage und das auch in Krisenzeiten. Fakt ist aber auch: Der Betriebsrat hat den engeren Draht zu den Beschäftigten, die wissen, wo was geht und gute Ideen zur Krisenbewältigung liefern können.

In: Arbeitsrecht im Betrieb AiB, 12/2022