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Restrukturierung des Haushaltswaren- und Kaffeemaschinenherstellers WMF

IMU Institut unterstützte den Konzernbetriebsrat in Verhandlungen über Aufspaltung, Tarifflucht und Verlagerungen

Im Herbst 2023 haben der Konzernbetriebsrat WMF GmbH in Geislingen und die Geschäftsführung nach einem Jahr Verhandlungen einen Interessenausgleich über die Aufspaltung in vier Unternehmen geschlossen. Die Bereiche Konsumergeschäft (Haushaltswaren) und Shared Services (Zentralbereiche) werden in eigenständige nicht tarifgebundene GmbHs überführt. Darum wurden verschiedene Anerkennungstarife zwischen der IG Metall und dem Unternehmen geschlossen.

Ralf Heinle vom IMU Institut begleitete die Arbeitnehmervertretung in der gesamten Informations- und Verhandlungsphase zu dieser Betriebsänderung.

Die Besonderheit an der Situation lag darin, dass keine wirtschaftliche Notlage, sondern strategische Überlegungen der Konzernmuttergesellschaft Groupe SEB Ausgangspunkt für die Arbeitgeberforderungen waren. Die Rolle des IMU-Instituts konzentrierte sich daher auf die Prozessbegleitung und Prozessgestaltung.

Gemeinsam wurde als wichtigstes Ziel die Absicherung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen definiert. In diesem Zusammenhang konnte die Beschäftigtenvertretung bei der Erreichung eines Kündigungsschutzes bis Ende 2030 unterstützt werden. Nun richtet sich der Blick nach vorne: Wir wünschen dem Unternehmen und seinen Beschäftigten in Geislingen alles Gute.

Unser Anspruch

Erweiterung des Handlungsspielraums von Betriebsräten. Durchführung eines sauberen Prozesses und Identifikation der Möglichkeiten, um die Betriebsänderung im Beschäftigtensinne zu gestalten. Hierbei liegt das Augenmerk nicht nur auf den von der Maßnahme betroffenen Beschäftigten, sondern auch auf dem Umbauprozess während der Betriebsänderung und auf der Zukunftsfähigkeit des verbleibenden Betriebes. Dabei spielen sowohl strategisch betriebswirtschaftliche Aspekte wie auch Beschäftigungsaspekte eine zentrale Rolle.

Hinweis

Der Betriebsrat hat das Recht, sich im Zuge einer Betriebsänderung im Sinne des §111 BetrVG durch einen externen Sachverständigen / Berater unterstützen zu lassen. Dies umfasst sowohl die Bewertung der Betriebsänderung, die Erarbeitung von individuellen Alternativkonzepten zur Mitgestaltung des Interessenausgleichs, als auch die Bewertung der Höhe und Angemessenheit von Abfindungen im Rahmen von Sozialplanverhandlungen.