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Beauftragungsmöglichkeiten

Der Weg zu Sachverständigen, Betriebsratsberater:innen und Inhouse Seminar

Zunehmende Komplexität der BR Arbeit

Betriebsratsarbeit wird zunehmend komplexer. Immer neue Themen schlagen beim Betriebsrat auf: New Work, Agiles Arbeiten, Künstliche Intelligenz, Cloud Computing, Elektromobilität, neue Strategiekonzepte sowie Geschäftsmodelle und vieles mehr. Auch bei „klassischen“ Themen wie Eingruppierung und Arbeitszeit stellen sich neue Fragen. Aktuelles Wissen ist Voraussetzung, um auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren und proaktiv zu handeln. Bildungsangebote, Informationsmedien und die Unterstützung durch die Gewerkschaft können dabei helfen – allerdings hat der Tag nur 24 Stunden und auch das fleißigste Gremium stößt irgendwann an Grenzen.

Die gute Nachricht: der Betriebsrat kann sich fachliche Unterstützung von außen holen. Externe Sachverständige / Berater:innen bringen Fachkompetenz, Erfahrung und neue Ideen mit und können so als Turbo für die Betriebsratsarbeit wirken. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor – clevere Gremien nutzen das! Das Betriebsverfassungsgesetz stellt die Basis der Beratung für Betriebsräte nach § 80.3. beziehungsweise § 111 dar. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Betriebsräte das Recht sich durch Sachverständige, bzw. Berater:innen unterstützen zu lassen.

 

Themen für die Hinzuziehung von Sachverständigen / Berater:in können beispielsweise sein:

  • Betriebsänderung / Restrukturierung / geplanter Personalabbau
  • Einführung technischer Systeme und Programme (z.B.) Microsoft 365
  • Einführung oder Änderung von Entgeltsystemen
  • Einführung oder Änderung der Arbeitszeit-, Schichtsysteme
  • Geplante Abweichung vom Tarifvertrag (Geplante Stundung oder Verzicht von Urlaubsgeld oder der Jahressonderzahlung)
  • Unterstützung der Fachausschüsse des Betriebsrats (Wirtschaftsausschuss, Entgelt, IT, Betriebsausschuss, …)

Gerne stehen wir euch zur konkreten Klärung der Voraussetzungen beratend zur Seite!

 

Durchführung von Qualifizierung für Betriebräte und Fachausschüsse

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz haben der Betriebsrat und die Mitglieder der Ausschüsse nach § 37 Abs. 6 die Möglichkeit sich zu Fachthemen zu qualifizieren.

Gerne stehen wir euch zur konkreten Klärung der Voraussetzungen beratend zur Seite oder gestalten für euch ein individuelles Inhouse-Seminar!

Seminarthemen:

  • Wirtschaftsausschuss I - IV
  • BWL kompakt
  • IFRS/US-GAAP, BilMOG
  • Interessenvertretungen in Aufsichtsräten
  • Mitbestimmung in internationalen Konzernverflechtungen
  • Innovation und Investition
  • Interne und Externe Rechnungslegung

  • Neue Produktionskonzepte, GPS, Lean Office
  • Industrie 4.0, Digitalisierung von Büroarbeit
  • Arbeitszeitregelungen
  • Grundentgelt, Leistungsentgelt, Belastungen
  • Personalentwicklung, betriebliche Weiterbildung
  • Arbeit 4.0 und agile Methoden

  • Kommunikations- und Informationssysteme regeln
  • Datenschutz im Betrieb
  • SAP-Einführung
  • Microsoft 365
  • SAP SuccessFactors
  • Cloudbasierte Systeme

  • Moderation und Visualisierung
  • Strukturierung der Betriebsratsdaten
  • Wahlvorbereitung und Nachfolgeplanung
  • Teamentwicklung und Zielorientierung
  • Betriebsratsklausuren
  • Coaching bei Konflikten
  • Verhandlungsführung

Download der Broschüre zu den Beauftragungsmöglichkeiten