Innitiierung und Begleitung von Innovationsprojekten mit Blick auf Produkte, Prozesse, Strukturen und Beschäftigten
Verhandlungen über die Abweichung von Tarifverträgen, der Entwurf von Alternativkonzepten im Rahmen einer Restrukturierung oder auch der proaktive Vorschlag des Betriebsrats im Rahmen der Beschäftigungssicherung nach §92a BetrVG erfordern von Betriebsräten eine proaktive und beschäftigungsorientierte Erarbeitung von Veränderungsvorschlägen.
Mit einem arbeitsorientierten Innovationsprojekt (AIP) können Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden. Dabei handelt es sich um eigenständige Innovationsprojekte des Betriebsrats zu Prozess- und Produktinnovationen, in deren Rahmen Beschäftigtenwissen systematisch erhoben und konkrete Maßnahmen entwickelt werden.
Ziel ist es, zukünftig Tarifabweichungen oder Restrukturierungen zu vermeiden.
Vorgehen
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