Algorithmische Systeme und Künstliche Intelligenz - Handlungshilfen für die Mitbestimmungsakteure
Algorithmische Systeme und insbesondere Künstliche Intelligenz sind zentrale Technologien moderner Digitalisierungsstrategien und faszinieren und verunsichern gleichzeitig unsere Gesellschaft. Auch im Betrieb kommen zunehmend KI-getriebene Systeme zum Einsatz, die gewohnte Formen der Arbeit grundsätzlich verändern. Entscheidungen zu personellen, prozessualen und disziplinarischen Fragen können von Maschinen getroffen werden, mit denen man nicht verhandeln kann und die keine einfachen „wenn-dann“ Pfade mehr liefern, entlang denen die eingespielten Möglichkeiten der Technikgestaltung angewendet werden können.
Wie gehen die Mitbestimmungsakteure mit diesen Herausforderungen um? Welche praktischen Möglichkeiten und Regelungsansätze gibt es, diese Systeme betrieblich mitbestimmt zu verankern?
Projektveröffentlichungen
KI verstehen, bewerten und begrenzen
Künstliche Intelligenz (KI) wird von IBM sowohl in Produkten als auch unternehmensintern eingesetzt. Dabei verfolgen Unternehmensleitung und Betriebsrat ähnliche Ziele, wie und wofür die KI-Systeme genutzt werden sollen: Beispielsweise sollen weiterhin Menschen die Entscheidungen treffen und nicht die KI. Damit aus Unternehmensleitlinien gelebte Praxis wird, bedarf es jedoch auch einer rechtsverbindlichen Grundlage.
KI in Personalmanagementsystemen ausschließen
Algorithmische Systeme und in Ansätzen künstliche Intelligenz (KI) sind zentrale Technologien in modernen Personalmanagementsystemen. Der Gesamtbetriebsrat (GBR) von DuPont de Nemours war damit bei der Einführung des neuen Personalinformationssystems Workday konfrontiert. Mit externem Sachverstand für technische Fragen, einem beteiligungsorientierten Vorgehen und juristischer Verhandlungsunterstützung konnte der GBR den Einsatz von KI verhindern.