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Arbeiten und gesund bleiben!

Arbeiten und gesund bleiben! Gesundheitsschutz im Beschäftigteninteresse gestalten

Leistungsverdichtung, Erhöhung des Renteneintrittsalters, mehr Flexibilität – Beschäftigte und Betriebsräte stehen immer wieder neuen Belastungen in der Arbeit gegenüber.

Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz muss damit Schritt halten. Gleichzeitig bestehen hier oft genug noch Lücken, zum Beispiel bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und der Aufnahme psychischer Belastungen.

Beratung für Betriebsräte im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Wir unterstützen Betriebsratsgremien bei der betrieblichen Umsetzung eines guten Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Uns leitet dabei ein umfassender Ansatz bei der Mitwirkung des Betriebsrats:

Nutzung der Beratungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsverfassungsgesetzes und Arbeitschutzgesetzes insbesondere bei  

  • der beteiligungsorientierten Gestaltung und Regelung der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und bei der Mitwirkung des Betriebsrats bei ihrer Durchführung;
  • der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG;
  • der frühzeitigen Berücksichtigung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Beratungen nach § 90 BetrVG und der Mitbestimmung nach § 91 BetrVG;
  • der Rollenklärung und Qualifizierung für die Teilnahme an Ausschuss für Arbeitssicherheit sowie bei  
  • der Mitwirkung am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).

 

Ergänzung der Betriebsratsarbeit im Gesundheitsschutz

Darüber hinaus unterstützen wir Betriebsräte bei:

  • der Verhandlung und dem Abschluss freiwilliger Betriebsvereinbarungen zum Gesundheitsschutz nach § 88 Nr. 1 und 5 BetrVG;
  • Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung nach § 80 Abs. 1 BetrVG;
  • der Planung und Umsetzung von Gesundheitsaktionen des Betriebsrats;
  • der Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung (SBV) und weiteren betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz-Akteuren sowie
  • der zielorientierten Arbeitsorganisation im BR-Gremium für eine durchsetzungsstarke Mitwirkung am betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Rolle des Betriebsrats und Beratungsangebot

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Portrait Sylvia Stieler

Sylvia Stieler

Forschung und Beratung

Portrait Maike Geppert

Maike Geppert

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