Arbeiten und gesund bleiben! Gesundheitsschutz im Beschäftigteninteresse gestalten
Leistungsverdichtung, Erhöhung des Renteneintrittsalters, mehr Flexibilität – Beschäftigte und Betriebsräte stehen immer wieder neuen Belastungen in der Arbeit gegenüber.
Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz muss damit Schritt halten. Gleichzeitig bestehen hier oft genug noch Lücken, zum Beispiel bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und der Aufnahme psychischer Belastungen.
Beratung für Betriebsräte im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Wir unterstützen Betriebsratsgremien bei der betrieblichen Umsetzung eines guten Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Uns leitet dabei ein umfassender Ansatz bei der Mitwirkung des Betriebsrats:
Nutzung der Beratungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsverfassungsgesetzes und Arbeitschutzgesetzes insbesondere bei
- der beteiligungsorientierten Gestaltung und Regelung der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und bei der Mitwirkung des Betriebsrats bei ihrer Durchführung;
- der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG;
- der frühzeitigen Berücksichtigung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Beratungen nach § 90 BetrVG und der Mitbestimmung nach § 91 BetrVG;
- der Rollenklärung und Qualifizierung für die Teilnahme an Ausschuss für Arbeitssicherheit sowie bei
- der Mitwirkung am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).
Ergänzung der Betriebsratsarbeit im Gesundheitsschutz
Darüber hinaus unterstützen wir Betriebsräte bei:
- der Verhandlung und dem Abschluss freiwilliger Betriebsvereinbarungen zum Gesundheitsschutz nach § 88 Nr. 1 und 5 BetrVG;
- Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung nach § 80 Abs. 1 BetrVG;
- der Planung und Umsetzung von Gesundheitsaktionen des Betriebsrats;
- der Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung (SBV) und weiteren betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz-Akteuren sowie
- der zielorientierten Arbeitsorganisation im BR-Gremium für eine durchsetzungsstarke Mitwirkung am betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Rolle des Betriebsrats und Beratungsangebot
Fragen zum Thema?
Sylvia Stieler
Forschung und Beratung
- Telefon: +49 711 23705-23
- Mobil: +49 171 7126836
- E-Mail: sstieler@imu-institut.de
Maike Geppert
Beratung
- Telefon: +49 711 23 70 5-0
- Mobil: +49 176 64865588
- E-Mail: mgeppert@imu-institut.de