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Künstliche Intelligenz im Betrieb

Künstliche Intelligenz (KI) ist eine der zentralen Technologien moderner Digitalisierungsstrategien und fasziniert und verunsichert gleichzeitig unsere Gesellschaft. Auch im Betrieb kommen zunehmend KI-getriebene Systeme zum Einsatz, die unsere Art zu arbeiten massiv verändern. Entscheidungen werden von Maschinen getroffen, mit denen man nicht verhandeln kann und wo es keine einfachen „wenn-dann“ Pfade mehr gibt. Dabei finden sich die KI-Funktionen in vielen klassischen Software-Produkten, wie beispielsweise Microsoft 365 oder Workday HCM, mehr oder weniger versteckt. Dazu gehören insbesondere die Security- und Compliance-Tools, die Bewertung von Arbeitsweisen, automatische Lösungsfindung in Ticketsystemen, umfassende Profilbildung von Beschäftigten und viele andere mehr.
Wie kommt die klassische Mitbestimmung mit solchen Herausforderungen zurecht? Welche praktischen Möglichkeiten gibt es, diese Systeme zu bändigen?

Der Beratungsansatz des IMU Instituts zum Thema Künstliche Intelligenz orientiert sich einerseits an Erkenntnissen aus der Forschung, bringt diese aber mit der gesammelten betrieblichen Praxis in Einklang. Dabei spielt insbesondere eine geeignete Risikobewertung für die Anwendungen Künstlicher Intelligenz eine Rolle, damit passende betriebliche Regelungen für die relevanten Herausforderungen geschaffen werden können.

Darüber hinaus unterstützen wir Betriebs- und Personalräte sowohl bei der Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung zu Künstlicher Intelligenz und algorithmischen Systemen als auch bei der konkreten Regelung einzelner Anwendungen.

Rahmenvereinbarungen für Künstliche Intelligenz

Rahmenvereinbarungen für Künstliche Intelligenz und algorithmische Systeme sind immer dann von Nutzen, wenn mit dem Arbeitgeber ein geregeltes Vorgehen bei der Einführung solcher Systeme vereinbart werden soll. Darüber hinaus werden hier auch grundlegende Fragen der Transparenz und des Datenschutzes, Qualifizierung, Schutz vor Rationalisierung und Personalabbau sowie ein betrieblich geeigneter Steckbrief für die Beschreibung dieser Systeme mit dem Arbeitgeber ausgehandelt. Und nicht zuletzt werden hier auch die einzelnen Risikostufen für die Risikobewertung mitsamt den verbundenen Eingriffsmöglichkeiten in das jeweilige System vereinbart. Damit beide Betriebsparteien in diesem hochdynamischen Feld Planungssicherheit und Überblick behalten.

Einzelvereinbarungen zu Anwendungen Künstlicher Intelligenz

In Einzelvereinbarungen werden die konkreten Bestimmungen zu einzelnen Anwendungen künstlicher Intelligenz gefasst. Das können in Abhängigkeit der Anwendungen unter anderem Themen wie ein konkretes Qualifizierungskonzept, technische Einschränkungen und verbotene Verwendungsweisen, Angaben zur Genauigkeit, verwendete Algorithmen und Trainingsdaten, oder auch die konkrete Einbettung dieser KI in den Arbeitsprozess sein.

Neben der konkreten Beratungsunterstützung für die Mitbestimmungsgremien bieten wir auch Seminare und die Vermittlung von Fachwissen im Rahmen unserer Beratungen an. Damit alle Beteiligten auf Augenhöhe gute Vereinbarungen im Interesse der Beschäftigten abschließen können.

Fragen zum Thema?

Portrait Jonas Grasy

Jonas Grasy

Forschung und Beratung