Validierung von Restrukturierungsnotwendigkeit und Erarbeitung von Alternativkonzepten
Ausgangslage
Die Ausgangslage ist das Vorhaben des Arbeitgebers, eine Betriebsänderung durchzuführen. Die Auslöser der Betriebsänderung können sein: geplanter Personalabbau, Betriebsschließung, Outsourcing, Verlagerung von Teilen des Betriebs, Spaltung des Betriebs, Zusammenlegung von Betrieben oder Betriebsteilen und Einführung neuer Arbeitsmethoden (auch digitale, z.B. im Zuge von Industrie 4.0 oder beispielsweise LEAN).
Unser Anspruch
Erweiterung des Handlungsspielraums von Betriebsräten. Durchführung eines sauberen Prozesses und Identifikation der Möglichkeiten, um die Betriebsänderung im Beschäftigtensinne zu gestalten. Hierbei liegt das Augenmerk nicht nur auf den von der Maßnahme betroffenen Beschäftigten, sondern auch auf dem Umbauprozess während der Betriebsänderung und auf der Zukunftsfähigkeit des verbleibenden Betriebes. Dabei spielen sowohl strategisch betriebswirtschaftliche Aspekte wie auch Beschäftigungsaspekte eine zentrale Rolle.
Vorgehen
Analyse des Restrukturierungsbedarfs, der Motivation der Restrukturierungspläne und der Schlüssigkeit des Restrukturierungskonzepts. Aufdeckung von Bewertungsfehlern und Schwachstellen in der Planung. Detaillierte Überprüfung von Kalkulationen unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren. Nutzung betriebswirtschaftlicher Spielräume zur Entwicklung von Alternativkonzepten. Zusätzlich bieten wir Unterstützung bei den anstehenden Informationsgesprächen und Verhandlungen. Auch eine Beisitzertätigkeit im Rahmen von Einigungsstellen zählt zu unserem Leistungsspektrum.
Beschäftigteninteressen im Restrukturierungsprozess sichern
Sollte eine Betriebsänderung durch die Transformation geprägt sein, dann ist es unser Anspruch, die Unternehmenstransformation zu einer Beschäftigtentransformation zu machen.
Transformationsprozesse gestalten
Hinweis
Der Betriebsrat hat das Recht, sich im Zuge einer Betriebsänderung im Sinne des §111 BetrVG durch einen externen Sachverständigen / Berater unterstützen zu lassen. Dies umfasst sowohl die Bewertung der Betriebsänderung, die Erarbeitung von individuellen Alternativkonzepten zur Mitgestaltung des Interessenausgleichs, als auch die Bewertung der Höhe und Angemessenheit von Abfindungen im Rahmen von Sozialplanverhandlungen.
Zu den Beauftragungsmöglichkeiten
Beispielhafter Beratungsprozess im Rahmen einer Betriebsänderung
Fragen zum Thema?
Jochen Müller
Beratung
- Telefon: +49 711 23705-33
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Michael Gill
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